Höhere Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ab 2024
Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe.
Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an.
Im kommenden Jahr steigt die Ausgleichsabgabe. Außerdem wird eine neue vierte Stufe für Betriebe eingeführt, die laut Anzeigeverfahren keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, obwohl sie dies müssten.
Verringerungsmöglichkeit der Ausgleichsabgabe
Unternehmen , die zur Ausgleichsabgabe verpflichtet
sind, können ihre Zahlungspflicht ganz oder teil-
weise auch dadurch erfüllen, dass sie anerkannten
Werkstätten für Menschen mit Behinderung Aufträ-
ge erteilen. 50 % der in den Aufträgen enthaltenen
Arbeitsleistung kann an der zu zahlenden Aus-
gleichsabgabe abgesetzt werden (§ 223 SGB IX).
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